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Abmeldung vom BR-G

Eine Abmeldung ist problemlos möglich

  • zum Ende eines Schuljahres
  • während des laufenden Schuljahres beim Wechsel an ein anderes Gymnasium z.B. wegen Umzug

Die Abmeldung erfolgt durch die Eltern bzw. bei Volljährigkeit durch den Schüler. Bitte verwenden Sie das Formular 1 für den Schulabgang der Klassen 5 bis 10 und das Formular 2  für den Schulabgang der Klassen 11 und 12. Gegebenenfalls ist zusätzlich ein formloser Antrag auf Beschulung außerhalb des Einzugsbereiches zu stellen.

Abmeldungen bei Wechsel innerhalb eines Schuljahres an eine andere Schulform müssen durch die Eltern gesondert beantragt werden und sind genehmigungspflichtig. Bitte lassen Sie sich in diesem Fall durch die Klassenlehrerinn bzw. den Klassenlehrer beraten, die/der sie über das weitere Verfahren informiert.  Unter anderem füllen Sie hier bitte auch das Formular 1 aus.

Bitte beachten Sie, dass bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern immer alle Sorgeberechtigten unterschreiben müssen.

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